Ein anständiger Kleinstadtbürger namens Fridolin Biedermann fährt nach Berlin und möchte endlich einmal etwas erleben. Das gelingt ihm auch. Zuerst fällt er einem Gaunerpärchen in die Hände, das ihn fürchterlich ausnimmt, und - wieder zu Hause - der Justiz. Denn mit den gestohlenen Papieren hat der Gauner in Fridolins Namen nicht nur eine Ehe geschlossen, sondern auch noch anderen Betrug betrieben. Der Biedermann landet als Sträfling erneut in der Hauptstadt, wo er auf einer abenteuerlichen Reise durch die Klippen von Bürokratie und Paragraphen schließlich den Polizeipräsidenten doch noch von seiner Unschuld überzeugen kann.Der gleiche Stoff wurde 1944 bereits einmal von Wolfgang Staudte verfilmt. Diese Arbeit - "Der Mann, dem man den Namen stahl" - wurde verboten und der Film 1996 rekonstruiert. (Quelle: Das zweite Leben der Filmstadt Babelsberg. DEFA-Spielfilme 1946-1992, Berlin 1994)
Es liegt keine inhaltliche Begründung vor.