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Ein Projekt von:
Kommando 52
Foto Kommando 52
Foto copyright: DEFA-Stiftung/Horst Donth, Peter Hellmich
Kommando 52
Regie:
Walter Heynowski
Jahr:
1966
Produktion:
DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme
Antragsteller:
Filmforum, Jugendfilmwerk München
Prüfentscheidung:
nicht freigegeben
Prüfungsdatum:
06.04.1966
Protokoll:
Nr. 14/66, 07.04.1966
Signatur:
B 102/144135

Inhalt:

Dieser schwarz-weiß-Dokumentarfilm berichtet über das berüchtigte "Söldnerkommando 52" in den 60er Jahren im Kongo, das aus westdeutschen Männern bestand. Unter ihnen ist der Major Siegfried Müller aus Frankfurt am Main mit großer militärischen Erfahrung. Basierend auf Selbstzeugnissen und Originalmaterial entsteht ein Zeitdokument ohne Kommentar. Die unterlegten Tonbandaufnahmen von interviewten Söldnern und die Fotos von ermordeten Afrikanern zeigen ein schonungsloses Gesamtbild des "Söldnerkommandos 52".

(Quelle: DEFA-Stiftung)

Begründung:

Im Protokoll heißt es zum Film: "In dem Film werden die in dem 'Kommando 52' kämpfenden Männer - vornehmlich Deutsche - als Mörder hingestellt und ausdrücklich auch so bezeichnet. Nur sie begehen in dem Film Greueltaten, nicht die andere Seite. In die Linie der 'Mörder' wird der damalige kongolesische Staatspräsident eingereiht, der dann im Film, nachdem er eben so charakterisiert worden ist, gemeinsam mit dem Bundespräsidenten, Vertretern der Kirchen in Deutschland und im Kongo sowie Repräsentanten des Staates bei einer Besichtigung der Mauer in freundschaftlichem Einvernehmen gezeigt wird. Alle Vertreter der Bundesrepublik empfangen den 'Mörder', den Präsidenten des Kongo, in betont freundlicher Weise. Im engsten Zusammenhang mit diesen Bildern werden Mordszenen, die die Tätigkeit des vom Ministerpräsidenten gedeckten 'Komanndos 52' wiedergeben, gezeigt. So muß bei dem unbefangenen Zuschauer der Eindruck entstehen, daß der Bundespräsident, die Vertreter der Kirchen und der Öffentlichkeit sich weitgehend mit den 'Mördern' einlassen und sie sogar decken, zumindest in Kenntnis um diese Mordtaten mit dem Präsidenten der Kongo-Republik freundschaftlichen Kontakt pflegen.
Die Ressortvertreter waren der Auffassung, daß diese in dem Film hergestellte Verbindung zwischen angeblichen Mördern und den Repräsentanten der Bundesrepublik einen propagandistischen Angriff auf diese Repräsentanten und damit auf die demokratischen Einrichtungen, auf denen weitgehend die Bundesrepublik beruht, bedeutet. Weiterhin sahen die Ressortvertreter in dem Inhalt auch eine Völkerverhetzung. Die Bundesrepublik unterhält diplomatische Beziehungen zu der Kongo-Republik, deren damaliger Repräsentant in dem Film in Verbindung mit schrecklichen Mordtaten gebracht wird. Diese Darstellung des Repräsentanten eines Staates, der mit der Bundesrepublik diplomatische Beziehungen unterhält, wirkt gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Sie ist geeignet, ein Spannungsverhältnis zwischen der Bundesrepublik und dem Kongo zu schaffen.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Darstellungen in dem Film, insbesondere die Wiedergabe von Interviews mit Angehörigen des Kommandos, den Tatsachen entsprechen. Einzelnen Ressortvertretern waren die in dem Film verwendeten Tonbänder bekannt. Sie stellten fest, daß die Wiedergaben verfälscht waren. Für die Beurteilung des Films wurden diese Kenntnisse nicht verwendet."