Probleme des Vertrauensverhältnisses zwischen Kind und Eltern: mangelndes Verständnis der Eltern sind ein Grund für Martins Leistungsabstieg in der Schule, ein Problem, das nur gemeinsam gelöst werden kann.(Quelle: DEFA 1946-1964. Studio für populärwissenschaftliche Filme (und Vorläufer), Berlin 1997)
Das Bundesministerium für Gesamtdeutsche Angelegenheiten sprach sich bei der Sitzung am 16.06.1959 für eine Ablehnung aus, "weil der Streifen den falschen Eindruck erwecke, daß sich der sowjetzonale Schulunterricht in seiner Zielsetzung nicht von der Tätigkeit mit den Schulen der Bundesrepublik unterscheide. Da aus dem Vorspann ersichtlich sei, daß der Film in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der SBZ für Volksbildung gedreht wurde, propagiere der Streifen das dortige Regime. Die übrigen Ressorts waren demgegenüber der Ansicht, daß der Einfuhr dieses Films nicht widersprochen werden könne, da eine rechtliche Grundlage für die Verhinderung der Einfuhr dieses Streifens fehle."In einer zusätzlichen Stellungnahme des BMG heißt es: "Der Vertreter des BMG lehnte die gewerbliche Auswertung des Filmes [...] mit der Begründung ab, weil dieser Streifen den Eindruck entstehen lässt - eben weil dieser Film wesentliches weglässt - würden in den Schulen der SBZ die Kinder in vorbildlicher Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern und Pionieren lediglich zur Moral und Anstand erzogen, während man sie in Wirklichkeit in der Hauptsache zum Atheismus und zum Hass gegen die Bundesrepublik erzieht. Der entstehende einseitige Eindruck ist zu gefährlich, weil er, da der Film auch in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der SBZ für Volksbildung und Erziehung gedreht wurde [...], den gezielten Versuch der SBZ darstellt, die Bevölkerung der Bundesrepublik zu täuschen und deren Behörden ins Unrecht zu setzen. Das Publikum, das diesen Defa-Film sieht, muss sich sagen, daß die dargestellte Erziehung zu Moral und Arbeitsamkeit etc. auch seinen Zielen entspricht, und muß damit den Schluß verbinden, [...] die sind ja garnicht so, wie uns immer erzählt wird. Hierin liegt die gefährliche verfassungsfeindliche Wirkung und daher muß der Defa-Film 'Martins Tagebuch' von einer Vorführung in der Bundesrepublik ausgeschlossen werden."